WERBUNG
Leserbrief

Begriffe Schadenmanager, Regulierer und Sachverständiger eindeutig definieren

5.8.2022 – Zunächst sollten die Begriffe Schadenmanager, Regulierer und Sachverständiger eindeutig definiert und nicht gedankenlos verwendet werden. Ein Regulierer ist kein Sachverständiger, auch nicht, wenn er einen Schnellkurs bei der Dekra oder beim TÜV absolvierte.

WERBUNG

Langericht Bonn, Urteil vom 7.9.2011, 16 O 15/11: „[...] Von einem „Sachverständigen“ wird erwartet, dass er über die erforderliche Sachkunde in einem bestimmten Fachgebiet, d.h. über uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen sowie einen entsprechenden Ausbildungs- oder Studienabschluss verfügt (BGH, Urt. v. 6.2.1997 – I ZR 234/94, MDR 1997, 1049; OLG Stuttgart, Urt. v. 27.9.2007 – 2 U 13/07, WRP 2008, 151; LG Hamburg, Urt. v. 2.8.2005 – 312 O 211/05, MD 2006, 264). [...]”.

Ein Regulierer sollte auch mit einer Regulierungsvollmacht ausgestattet sein. Nur dann macht seine Beauftragung Sinn. Und der Schadenmanager managt, aber erledigt nichts.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Schadenregulierer sind der Schlüssel zu mehr Kundenzufriedenheit”.

WERBUNG