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Leserbrief

Beschwerden sind ein wichtiges Erkenntnismittel der Bafin

11.5.2023 – Beschwerden einzelner Kunden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) haben durchaus Bedeutung, auch wenn die Bafin Entscheidungen im Einzelfall wegen der verfassungsgemäßen Gewaltenteilung den Gerichten überlassen muss und stets auf „kollektiven Verbraucherschutz” abstellt. Genau dafür sind Beschwerden ein wichtiges Erkenntnismittel der Bafin.

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Sie schreibt: „Grundsätzlich gilt: Die Bafin ist für den Schutz der Gesamtheit der Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich der Finanzdienstleistungen zuständig. Im Interesse aller Verbraucher überwacht die Finanzaufsicht Banken, Versicherungen, also Finanzunternehmen, sorgt für deren Stabilität und für die Integrität des gesamten Finanzsystems. Die Bafin verfolgt Missstände in Unternehmen, die unter ihrer Aufsicht stehen, und bietet Verbrauchern Hilfe. [...]

Rechtlich gesehen ist eine Beschwerde eines Kunden über ein Unternehmen, das die Bafin beaufsichtigt, eine Petition. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes steht jedem in der Bundesrepublik Deutschland dieses Petitionsrecht zu. [...]

Aktiv wird die Bafin laut Gesetz allerdings nur, wenn der Verstoß in „Art und Umfang“ nicht nur die Interessen eines einzelnen Verbrauchers gefährdet [...] Trotzdem ist es wichtig, dass Betroffene im Verdachtsfall Kontakt zur Bafin aufnehmen. Denn es lässt sich am Anfang häufig nicht sagen, ob das kollektive Verbraucherschutzinteresse betroffen ist oder nicht.“

Die Bafin prüft den Sachverhalt und verlangt dafür eine Stellungnahme des Versicherers. Es ist nicht nur für „Statistik”.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Bafin ist für kollektiven Verbraucherschutz zuständig”.

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