Die Kundeninteressen stehen denen der Eigentümer gegenüber
26.3.2020 – Die Vorstände sind – gerade bei einer Aktiengesellschaft – Angestellte der (großen) Eigentümer. Auch und gerade in solch schwierigen Zeiten sind kostenträchtige „Kulanzreglungen” abzuwägen zugunsten beziehungsweise zuungunsten dieser (großen) Eigentümer.
Auf der anderen Seite stehen die Kunden, die gerade jetzt auf – nicht durch die Bedingungen gedeckte – Kulanzentscheidungen hoffen (müssen).
Was, liebe Leser, erwarten Sie, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass – von Einzelfällen abgesehen – die Kundeninteressen über die Interessen der (großen) Eigentümer gestellt werden?
Gerhard Pscherer
zum Leserbrief: „Diese Haltung wird unglaublichen Imageschaden nach sich ziehen”.