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Leserbrief
Die meisten Versicherer schließen grobfahrlässiges Verhalten mit ein
24.11.2022 „‚Der Teelichtofen birgt ein hohes Brand- und Explosionspotenzial. Wird das Mobiliar oder die Immobilie in Mitleidenschaft gezogen, kann der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer die Leistungen unter Umständen aufgrund von grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen oder in besonders schwerwiegenden Fällen komplett verwehren‛, warnt BdV-Vorständin Bianca Boss.“
Zwischenzeitlich schließen doch die meisten Versicherer grobfahrlässiges Verhalten mit ein. Warum soll also der Versicherungsnehmer noch Vorsicht walten lassen?
Erwin Daffner
zum Artikel: „Adventszeit: Gefährliches Spiel mit dem Feuer”.
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