Etwas mehr Gerechtigkeit bei der Prämienbemessung

14.1.2021 – Es handelt sich bei dem Ratenzuschlag nicht um Zinsen, sondern im Wesentlichen um erhöhte Kosten des Inkassos und der Buchhaltung. Daneben wäre es ja durchaus gerechtfertigt, auch wegen der höheren Schadenzahlungen für Monatszahler gegenüber Jahreszahlern einen sogar noch höheren Zuschlag zu erheben.

Personen, die fast nur regelmäßiges Einkommen und Ausgaben von Monat zu Monat haben, über die sie den Überblick behalten müssen, werden wohl auch bei einem bis zu mittelgroßen Schaden nicht in der Lage sein, diesen schlicht auch mal selbst zu bezahlen.

Der Zusammenhang zwischen Monatszahlung und höherem Schadenniveau liegt also auf der Hand. Eigentlich müssten sich daher die Jahreszahler beschweren, dass sie gegenüber selbst bis zu mehr als sieben Prozent Ratenzuschlag zahlenden Monatszahlern immer noch im Gesamtkollektiv diejenigen sind, die diese letzten Endes subventionieren. Dann ist ein etwas höherer Ratenzuschlag zumindest ein näherungsweiser Schritt in Richtung zu etwas mehr Gerechtigkeit bei der Prämienbemessung.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Höhe der Zinsen sollte kritisiert werden”.

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