Kaskoversicherung wäre eintrittspflichtig gewesen
16.8.2022 – Eigentlich wäre doch auch die Kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk eintrittspflichtig gewesen. Diese hätte den Entwendungsschaden regulieren können und dann nach § 78 VVG den Fahrzeugversicherer an ihren Aufwendungen beteiligen können. Warum also der Rechtsstreit?
Erwin Daffner
zum Artikel: „Kasko: 88.000-Euro-Rückforderung nach Werkstatt-Einbruch”.