Kein deutscher Lebensversicherer unter Bundesaufsicht ist jemals insolvent geworden

15.11.2021 – Kein deutscher Lebensversicherer unter Bundesaufsicht ist jemals insolvent geworden. Eine Insolvenz könnte nur die Aufsichtsbehörde beantragen. Indes müssten dazu alle anderen Maßnahmen zuvor versagt haben.

Zunächst einmal stellt die Aufsichtsbehörde sehr frühzeitig vorbeugend einen gefährdeten Lebensversicherer unter verschärfte Aufsicht und verlangt Gegenmaßnahmen. So kann sie das Neugeschäft verbieten und die Zuführung neuer Eigenmittel verlangen – durchaus, wie man bei Pensionskassen gesehen hat, erfolgreich.

Der Vorstand kann abgelöst und durch einen Staatskommissar ersetzt werden. Zur Not wird eine Auffanglösung durch einen anderen Lebensversicherer gesucht, gegebenenfalls auch nach nach einer Sanierung. Dafür kommt auch der Verkauf an ein Abwicklungsunternehmen mit genug Kapital in Frage, das die garantierten Leistungen jedenfalls sichert.

Auch steht die Auffanglösung Protektor mit erheblichen von der Branche aufzubringenden Finanzmitteln bereit, um die Verträge fortzuführen – zur Not können die Leistungen dabei um maximal fünf Prozent herabgesetzt werden.

Wenn indes die auszuzahlenden Renten tatsächlich gegenüber dem vorhandenen Kapital so niedrig wären, kann dem Kunden ja doch gar nichts Besseres begegnen als die Insolvenz des Lebensversicherers. Dann endet nämlich der Vertrag und er bekommt statt der Renten das anteilig noch vorhandene Kapital ausgezahlt. Und das ist ja dann nicht Null, sondern wäre regelmäßig dann ja immer noch höher als die von ihm erwarteten Renten!

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Die Basisrente ist preislich überhöht und spekulativ”.

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