Keine Gewähr dafür, dass Schäden richtig ermittelt werden

15.8.2022 – Der vom Geschädigten selbst privat beauftragte Sachverständige hat hier einen Schaden von über 8.000 Euro ermittelt. Der vom Gericht beauftragte Gerichts-Sachverständige kam in überzeugender Weise auf nicht einmal 40 Prozent dieses Schadens.

Vermutlich lag der vom Privatgutachter ermittelte Schaden eher in dem Bereich, den der Geschädigte erhofft hatte. Zudem hatte er angesichts seiner an der Schadenhöhe bemessenen Honorierung auch noch selbst ein Interesse an einem höheren Schadenergebnis.

Man kann darüber spekulieren, auf welches Ergebnis ein vom Versicherer beauftragter Sachverständiger gekommen wäre. Wenn – wie wegen der starken Kürzung durch den Versicherer vermutet werden kann – ein solcher den Schaden beziehungsweise das vorgelegte Privatgutachten auch geprüft hat, kam er wohl auf eine dem Ergebnis des späteren Gerichtsgutachters gut entsprechende Schadenhöhe. Denn der Versicherer hatte einen mit diesem gut korrespondierenden Betrag bereits gezahlt.

Dass ein Privatgutachter auf höhere, den Vorstellungen des Geschädigten entsprechenden Schäden kommt, ist eben keine Gewähr dafür, dass er diesen richtig ermittelt hat. Und dass ein vom Versicherer beauftragter Sachverständiger auf weniger kommt und der Versicherer entsprechend kürzt, zeigt noch lange nicht, dass dies falsch sein muss.

Wenn Versicherer ihr Ergebnis dem Geschädigten besser kommunizieren ließen, indem sie ihn einbinden und ihm die Vorgehensweise erklären, ließen sich wohl viele Klagen auf überhöhte Beträge vermeiden.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Kfz-Versicherer muss für fehlerhaftes Gutachten zahlen”.

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