Klarer Fall von Privathaftpflicht

20.1.2020 – War der aufgeführte Wasserschaden (AG Hamburg) vielleicht durch einen Rohrbruch ausgelöst worden? Dann war dort natürlich der Vermieter zuständig; es waren seine Rohre (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht).

Bei dem hier entschiedenen Fall war aber der andere Mieter der Auslöser. Klarer Fall von Privathaftpflicht! Aber vielleicht hatte der verursachende Mieter weder Hafpflichtversicherung noch Geld. Dann war das Gerichtsverfahren ein verzweifelter Versuch, doch irgendwoher Geld zu bekommen.

Uwe Rabbe

uwe.rabbe@online.de

zum Leserbrief: „Es kann sich um ein Fehlurteil handeln”.

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