Kombinationen von Erkrankungen spielen eine erhebliche Rolle

20.6.2022 – Dies bestätigt doch eher, dass Corona nach den gleichen Kriterien beurteilt wird wie jede andere schwere Infektionskrankheit in einer Epidemie. Also spezifisch nach ihren speziellen Eigenarten, genau wie auch jede andere Erkrankung auch jeweils anders.

Gerade die Beurteilung im Zusammenhang mit Pollenallergie zeigt genau das. Denn Pollenallergiker sind erwiesenermaßen gefährdeter, sich bei Heuschnupfen-Symptomen mit Corona zu infizieren. Und da die Symptome von Heuschnupfen ähnlich einer Infektion mit der Omikron-Variante sind, kann die Corona-Infektion unerkannt bleiben, bis es zu spät ist. Weshalb sich Heuschnupfenpatienten oft täglich wegen Corona testen lassen, was alleine schon für sich spätestens dann für die private Krankenversicherung (PKV) teuer wird, wenn die Tests nicht mehr kostenlos sind.

Das sind aber doch Kriterien, wie sie auch bei jeder anderen Erkrankung angewendet werden. Niemand hat gesagt, dass Corona wie eine Bagatellerkrankung beurteilt wird. Sondern Corona wird nach Maßstäben beurteilt, wie sie im Grundsatz auch bei anderen Krankheiten angewendet werden.

Es wird stets genau hingeschaut, welches Kostenrisiko für die PKV entsteht. Und dabei spielen gerade Kombinationen zwischen Erkrankungen, die für sich alleine gar nicht so risikobehaftet beurteilt würden, bei der genauen Risikoprüfung eine erhebliche Rolle. Etwa indem der Risikozuschlag kombiniert weit über der Summe der einzelnen Risikozuschläge der Erkrankungen liegt oder gerade erst die Kombination zur Ablehnung führt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Massive Zuschläge und direkte Ablehnungen”.

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