Praxis zeigt, dass Basisschutz nicht ausreicht

15.6.2022 – Es ist nicht nachvollziehbar, dass Stiftung Warentest die Empfehlung ausspricht, dass der Basisschutz ausreicht. Für diese Empfehlung haftet der Verbraucherschützer nicht.

Sind zum Beispiel Rauch und Rußschäden nicht versichertet, muss der Geschädigte allein für den Schaden aufkommen. Das ist nur eines von vielen Beispielen bei einem fehlenden Versicherungsschutz.

Der höchste mir bekannte Schaden betrug während meiner aktiven Tätigkeit circa 40.000,00 Euro. Die Wohnung war durch Rauch und Rußschaden absolut nicht mehr bewohnbar. Der Schaden entstand durch kein offenes Feuer. Wenn dieser Schaden nicht versichert ist, hat der Vermittler ein gewaltiges Haftungsproblem.

Aber selbst bei kleinen Schäden, zum Beispiel Diebstahl aus dem Pkw, kommt der Versicherungsvermittler bei fehlendem Versicherungsschutz in Erklärungsnot. Das ist Alltag für einen Vermittler. Der Kunde hat doch ganz vergessen, dass er nur den Basistarif gewünscht hat.

Elementarschäden: Ein Teil von Krefeld ist am 29. Juni 2021 durch Starkregen abgesoffen. Hausratschäden zwischen 500 bis circa 15.000 Euro wurden durch die Elementarversicherung reguliert. Nur nebenbei bemerkt, der Niederrhein ist ein Erdbeben-gefährdetes Gebiet.

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Artikel: „Finanztest: Enorme Preisunterschiede bei Hausratpolicen”.

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