WERBUNG
Leserbrief

Vergleichsfall anders geartet

19.9.2022 – „Dass in ähnlichen Fällen möglicherweise der Betreiber einer Autowaschanlage für die Beschädigung eines Fahrzeugs zur Verantwortung gezogen werden kann”. Damals hatte aber der Waschanlagenbetreiber versäumt, auf die Gefahr hinzuweisen und hatte auch keine Schutzhülle angeboten.

WERBUNG

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Lackschaden in der Waschstraße: Geschädigter geht leer aus”.

WERBUNG