Ein erhebliches Teil Mitverschulden

21.9.2023 – Niemand muss in Deutschland Not leiden oder auf sein gutes Recht aus finanziellen Gründen verzichten. Ein zu niedriges Einkommen wird auf die Grundsicherungshöhe vom Staat aufgestockt. Wie seinerzeit auch bereits die Bundeskanzlerin sagte, ermöglicht dies ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben.

Wer sich die Kosten von Rechtsanwälten, die Gerichtskosten oder der vom Gericht beauftragten Sachverständigen nicht leisten kann, erhält nach Prüfung der Erfolgsaussicht vom Staat Prozesskostenhilfe. So ist niemand aus finanziellen Gründen daran gehindert, effizienten gerichtlichen Rechtsschutz zu erhalten.

Bei Kunden von Maklern sollte man erwarten, dass diese eine Rechtsschutz-Versicherung haben. Andernfalls mindestens über deren Wichtigkeit eingehend beraten wurden und sie bewusst und unter genauer Dokumentation der Gründe abgelehnt haben. Dann sollten sie wegen der fehlenden Rechtsschutz-Versicherung nicht bemitleidet werden.

Und wer sich nicht einmal darum bemüht, von einem unabhängigen und im Interesse des Kunden beratenden Versicherungsmakler betreut zu werden, trägt doch auch ein erhebliches Teil Mitverschulden, wenn er später in eine Situation gerät, in der er nun die Rechtsschutz-Versicherung schmerzlich vermisst.

Ein Lebensversicherer ist verpflichtet, die Belange der Versicherten zu wahren, und zwar aller. Er kann nicht einfach kulant einzelnen Leistungen gewähren und damit etwa Überschussrenten und andere Überschussbeteiligung der anderen vermindern müssen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Ablehnung hat bei diesem Versicherer System”.

Diese Seite empfehlen