Versicherungsnehmer muss seinem Versicherer auf Augenhöhe gegenübertreten können
21.11.2022 – „Das wäre so, als würde man das Bürgerliche Gesetzbuch so schreiben, dass jeder sich selbst vor Gericht verteidigen kann. Dafür gibt es aber Anwälte.” Sofern vor Gericht kein Anwaltszwang besteht, kann jeder auch selbst sein Anliegen vor Gericht vorbringen oder sich verteidigen.
„Und für den Leistungsfall gibt es entweder einen gut ausgebildeten Vermittler oder einen gut ausgebildeten Versicherungsberater.” Ich möchte die Ausbildung/ Qualifikation eines Versicherungs-Vermittlers oder eines -beraters nicht mit der Ausbildung/ Qualifikation eines zugelassenen Rechtsanwalts oder eines medizinischen Sachverständigen gleichsetzen. Hier überschätzen viele ihre Qualifikation.
Der Versicherungsnehmer muss nur die Möglichkeit haben, seinem Versicherer auf Augenhöhe gegenübertreten zu können. Das gewährt dann die Rechtsschutz-Versicherung.
„Diesbezüglich fiel Guido Lehberg sehr positiv auf, dass die Obliegenheiten etwas entzerrt und somit angenehmer zu lesen sind. Damit sind sie auch für Laien verständlicher geworden.” Versicherungs-Bedingungen sind bereits heute so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht.
Erwin Daffner
zum Artikel: „BU-Versicherung: Bei aller Transparenz der Obliegenheiten braucht es Freiräume”.