Auf Konfrontationskurs mit der Feuerwehr

Markt & Politik

3.9.2010 (€) - Stößt ein Verkehrsteilnehmer mit einem Einsatzfahrzeug der Polizei oder Feuerwehr zusammen, so ist er normalerweise für die Folgen des Unfalls allein verantwortlich. Dass das nicht in jedem Fall stimmt, zeigt ein aktuelles Urteil.


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