Sturmschäden an schwimmenden Häusern: Haftet der Bauherr oder die Behörde?

Markt & Politik
Bild: Pixabay CC0

25.11.2022 (€) - Das Dresdener Oberlandesgericht hat sich mit der Frage befasst ob eine Verwaltungsstelle, die ein Bauprojekt genehmigt hat, für spätere Schäden an dem Gebäude oder an Nachbargebäuden schadenersatzpflichtig gemacht werden kann.


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