Wasserschaden im Bad: Vom Wohnungsverkäufer arglistig getäuscht?

Markt & Politik
Bild: Pixabay CC0

31.1.2023 (€) - Laut Kaufvertrag waren Ansprüche wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Dennoch verlangte der Käufer der Immobilie Schadenersatz, nachdem er nachträglich Risse in der Dusche entdeckt hatte. Der Verkäufer sah sich nicht in der Pflicht, die Sache endete vor Gericht.


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