34f-Vermittler: BaFin-Aufsicht „kommt Berufsverbot gleich“
17.3.2019 – Finanzanlagenvermittler sollen nun „zügig“ unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) fallen. Das sorgt für Gegenwind aus der Branche. Welche Argumente angeführt werden.
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