10.2.2025 – Ein Mann meldet nach einer Flugreise Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen an, weil sein Koffer beschädigt und einiges daraus gestohlen wurde – eine Woche nach Entdeckung. Zu spät, wie das LG Saarbrücken fand. Gepäckschäden seien unverzüglich anzuzeigen.



