Beschädigtes Reisegepäck muss sofort gemeldet werden

10.2.2025 – Ein Mann mel­det nach einer Flug­rei­se An­sprü­che aus dem Mont­rea­ler Über­ein­kom­men an, weil sein Kof­fer be­schä­digt und ei­ni­ges dar­aus ge­stoh­len wurde – eine Woche nach Ent­de­ckung. Zu spät, wie das LG Saar­brü­cken fand. Ge­päck­schä­den seien un­ver­züg­lich an­zu­zei­gen.

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