Hier wird nichts gelesen: E-Mail ist trotz Stilllegungshinweis zugegangen

7.3.2025 – E-Mails gel­ten auch dann als zu­ge­gan­gen, wenn die Emp­fän­ger­adres­se eine Nach­richt über ihre Still­le­gung zu­rück­sen­det, meint das AG Hanau. Der Ab­sen­der müsse aber al­ter­na­ti­ve Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge nut­zen, wenn er von der Still­le­gung wisse.

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