Erlass einstweiliger Verfügung nur bei existenzielle Notlage
6.12.2024 – Ein Versicherungsvermittler wollte sich von seinem Vertrieb trennen. Er kündigte fristlios. Der Vertrieb wollte ihm im Wege einer einstweiligen Verfügung verbieten, für die Konkurrenz tätig zu werden.
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