11.3.2026 – Die Festlegung des Höchstalters für Geschäftsführer auf 70 Jahre in der Satzung einer Kapitalgesellschaft ist keine Altersdiskriminierung. Es gilt der Grundsatz der Privatautonomie.
11.3.2026 – Die Festlegung des Höchstalters für Geschäftsführer auf 70 Jahre in der Satzung einer Kapitalgesellschaft ist keine Altersdiskriminierung. Es gilt der Grundsatz der Privatautonomie.