Zweifel an AU: Behandelnde Ärztin kann sachverständige Zeugin sein

7.11.2024 – Wird eine Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (AU) vom Ar­beit­ge­ber er­schüt­tert, muss der Ar­beit­neh­mer dar­le­gen und be­wei­sen, dass er krank­heits­be­dingt ar­beits­un­fä­hig war. Das kann laut ArbG Ber­lin auch durch Ver­neh­mung der be­han­deln­den Ärz­tin ...

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