2021: Keine Motorradschutzkleidung, trotzdem kein Mitverschulden

25.4.2024 – Ein Mo­tor­rad­fah­rer er­litt 2021 bei einem Un­fall schwe­re Ver­let­zun­gen, Schutz­klei­dung hatte er nicht ge­tra­gen. Ein Mit­ver­schul­den muss er sich laut OLG Celle trotz­dem nicht an­rech­nen las­sen. Denn ein all­ge­mei­nes Ver­kehrs­be­wusst­sein, Schutz­klei­dung an­zu­le­gen, habe ...

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