Bundestag beschließt Steuerentlastungen

20.10.2024 – Kran­ken- und Pfle­ge­kas­sen­bei­trä­ge stei­gen, auf der an­de­ren Seite gibt es aber Ent­las­tung bei den Steu­ern. So wird der Grund­frei­be­trag - also der Teil des Ein­kom­mens, der nicht be­steu­ert wird - rück­wir­kend zum Jah­res­be­ginn noch ein­mal um 180 Euro auf 11.784 Euro an­ge­ho­ben

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