20.10.2024 – Kranken- und Pflegekassenbeiträge steigen, auf der anderen Seite gibt es aber Entlastung bei den Steuern. So wird der Grundfreibetrag - also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird - rückwirkend zum Jahresbeginn noch einmal um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben