4.12.2013 – Die Westfälische Provinzial könnte schon bald ein Fall für die EU-Wettbewerbshüter werden. Denn die von 2001 bis 2005 durchgeführte Privatisierung „verstößt gegen das EU-Beihilferecht und das Versicherungsaufsichts-Recht“, so ein Versicherungrechtler.
Verstoß gegen EU-Beihilferecht: Der Provinzial droht Gefahr aus Brüssel
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