4.12.2013 – Wer bei einem privaten Krankenversicherer versichert ist, der hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Eines dieser Rechte ich die Möglichkeit, sein Vertragsverhältnis nach einer Beitragserhöhung zu kündigen. Grundlage ist § 205 VVG.
Central Krankenversicherung senkt Tarifbonus, Folge sind höhere Zahlbeiträge und dennoch besteht kein Sonderkündigungsrecht?!
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