Jahrzehnte zu wenig Geld: Rentenversicherung haftet nicht für Fehler der Berufsgenossenschaft

20.5.2025 – Ein Mann, der nach einem schwe­ren Ver­kehrs­un­fall ar­beits­un­fä­hig ge­wor­den war, bekam über Jahr­zehn­te eine zu ge­rin­ge Rente aus­ge­zahlt und for­der­te von der Ver­si­che­rung eine Neu­be­rech­nung. Das SG Han­no­ver sah die Ver­ant­wor­tung aber bei der Be­rufs­ge­nos­sen­schaft.

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