Schwerbehinderter Anwalt: Versorgungswerk muss nicht den Standard der gesetzlichen Rente bieten

9.12.2025 – In der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung kön­nen schwer­be­hin­der­te Ver­si­cher­te vor­zei­tig in Rente gehen, ohne dass ihre Rente des­we­gen ge­rin­ger aus­fällt. Be­rufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­wer­ke kön­nen das an­ders re­geln. Den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz ver­letzt das laut O

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