17.12.2024 – Ein Mann verschwieg seiner BU-Versicherung vor Abschluss und dann zehn Jahre lang seine psychischen Erkrankungen. Drei Tage nach Ablauf der Anfechtungsfrist meldete er Ansprüche an. Das OLG Braunschweig verwehrte ihm Leistungen - trotz verjährten Anfechtungsrechts.