Das einsturzgefährdete Haftungsdach des gebundenen Vermittlers

4.4.2025 – Normalerweise benötigen Versicherungsvermittler, also entweder Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler, eine Zulassung bei der IHK gemäß § 34 d Absatz 1 Gewerbeordnung. Keiner Zulassung bedarf jedoch ein Vermittler, wenn er unter einem sogenannten „Haftungsdach“ arbeitet. Dabei spielt es ...

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