Handelsvertreterausgleichsanspruch bei Vertragsbeendigung

12.12.2025 – Der Handelsvertreterausgleich bleibt auch bei krankheitsbedingter Eigenkündigung bestehen – unter klar definierten Voraussetzungen. Das stärkt die soziale Schutzfunktion des § 89b HGB und verhindert, dass Vertreter ihre aufgebauten Kundenwerte verlieren.

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