3.7.2025 – Trotz einer wachsenden Zahl an Unternehmensinsolvenzen konnte der Pensions-Sicherungs-Verein 2024 eine stabile Bilanz vorlegen. Da es vor allem kleinere Betriebe betraf, blieb das Schadenvolumen beherrschbar. Für die Mitgliedsunternehmen dürfte es dennoch teurer werden.
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) sah sich im Jahr 2024 mit einer steigenden Zahl an Insolvenzen konfrontiert, bei denen er einspringen musste, um die Betriebsrentenansprüche von Beschäftigten zu sichern. Das geht aus dem Geschäftsbericht 2024 (PDF, 527 KB) hervor, den der Verein auf seiner Mitgliederversammlung am 2. Juli in Köln vorgestellt hat.
Demnach stieg die Zahl von Insolvenzen, bei denen der Rettungsschirm für Betriebsrenten leistungspflichtig wurde, von 417 im Jahr 2023 auf 504 im abgelaufenen Geschäftsjahr: ein Plus von rund 20,9 Prozent. Das Schadenvolumen stieg ebenfalls von 631 auf 703 Millionen Euro, was einen Zuwachs von 11,4 Prozent bedeutet.
Auch 2025 zählt PSVaG mehr Insolvenzen
Auch im ersten Halbjahr 2025 musste der PSVaG häufiger einspringen als im Vorjahr. Nach Angaben des Vereins liegt die Zahl der Insolvenzen, bei denen eine Sicherung notwendig wurde, rund 17 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Wie der PSVaG weiter mitteilt, betrafen die aktuellen Fälle im Durchschnitt kleinere Unternehmen mit weniger Beschäftigten. Die Zahl der neu zu sichernden laufenden Rentenzahlungen und Anwartschaften sei dadurch auf rund 20.800 gesunken – deutlich weniger als im Vorjahreszeitraum. Auch der Leistungsaufwand habe laut Verein um vier Prozent abgenommen.
Verein musste 2024 für weniger Personen einstehen
Trotz der gestiegenen Zahl an Unternehmenspleiten musste der Sicherungsverein 2024 insgesamt weniger insolvenzbetroffene Renten und Anwartschaften sichern.
Das liegt auch an der deutlich gesunkenen Zahl gemeldeter Anwärter – also Personen, die noch im Berufsleben stehen, aber bereits unverfallbare Anwartschaften erworben haben. Ihre Zahl sank von 52.100 im Jahr 2023 auf 37.900 im Jahr 2024 – ein Rückgang um 27,2 Prozent.
Dem entgegen stieg die Zahl gemeldeter Versorgungsempfänger – Menschen, die bereits eine Betriebsrente beziehen – von 9.800 auf 10.700, was einem Zuwachs von 9,2 Prozent entspricht. Damit war der Verein im Jahr 2024 für insgesamt 48.600 Personen leistungspflichtig (Vorjahr: 61.900).
Höheres Volumen an Betriebsrenten abgesichert
Im Jahr 2024 wurden durch die Mitglieder insgesamt 14,3 Millionen Versorgungsberechtigte gemeldet, die unter dem Schutz des Rettungsschirms stehen. Das sind 210.000 Personen mehr als im Vorjahr (VersicherungsJournal 17.4.2024). Knapp 9,6 Millionen Personen sind bereits Rentner, während 4,72 Millionen noch erwerbstätig sind und eine Anwartschaft erworben haben.
Die Bilanzsumme des PSVaG sank 2024 leicht von 8,8 Milliarden auf 8,7 Milliarden Euro.
Die Beitragsbemessungsgrundlage erhöhte sich 2024 von 382 Milliarden Euro auf 392 Milliarden Euro. Diese Kennzahl bildet stark vereinfacht den Gesamtwert der Betriebsrentenverpflichtungen ab, die von den Mitgliedsunternehmen abgesichert werden müssen. Dabei handelt es sich um die Summe der zugesagten Rentenleistungen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen.
- (Bild: PSVaG)
Deutlich weniger Beitragseinnahmen
Im November 2024 hatte der Sicherungsverein den Beitragssatz für das Geschäftsjahr deutlich abgesenkt: von 1,9 Promille im Jahr 2023 auf 0,4 Promille in 2024 (14.11.2024).
Das führte zu einer deutlichen Entlastung der beitragspflichtigen Unternehmen – aber auch zu deutlich sinkenden Beitragseinnahmen. Das eingesammelte Beitragsvolumen sank von 740 Millionen Euro im Vorjahr auf 171 Millionen Euro im Jahr 2024.
PSVaG rechnet mit steigendem Beitragssatz für 2025
Der PSVaG finanziert sich aus den Beiträgen seiner Mitgliedsunternehmen. Der Beitrag, den ein einzelnes Unternehmen an den Verein abführen muss, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:
- Der Höhe der vom Unternehmen gemeldeten Betriebsrentenverpflichtungen (Beitragsbemessungsgrundlage): Das sind die zugesagten und bilanzierten Versorgungsverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten – also der Gesamtwert der Betriebsrenten, für die der Verein im Insolvenzfall einsteht.
- Dem vom PSVaG festgesetzten Beitragssatz für das jeweilige Jahr: Dieser Beitragssatz wird jährlich festgelegt und gilt für alle Mitglieder. Er berücksichtigt die Gesamtrisikosituation des Vereins, erwartete Insolvenzen, Kapitalmarktentwicklungen sowie die finanzielle Rücklage, die sogenannte Rückstellung für Beitragsrückerstattung.
Im Jahresabschluss 2024 wurde diese Rückstellung mit 327 Millionen Euro ausgewiesen, etwa 300 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass der im November 2025 festzusetzende Beitragssatz für 2025 zwar über dem sehr niedrigen Vorjahreswert von 0,4 Promille liegen wird, aber weiterhin unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 1,9 Promille bleibt. Genauere Zahlen nennt der Verein nicht.
Kapitalanlagen mit leicht rückläufigem Ergebnis
Das Ergebnis aus Kapitalanlagen lag laut Geschäftsbericht 2024 bei 124,0 Millionen Euro – ein Rückgang um rund 33 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (184,7 Millionen Euro). Der Verein erklärt diesen Rückgang mit dem herausfordernden Marktumfeld, unter anderem beeinflusst durch die Zollpolitik Donald Trumps.
Der Buchwert der Kapitalanlagen stieg leicht von 8,537 auf 8,544 Milliarden Euro. Davon flossen 230 Millionen Euro in neue Spezialfonds, während aus dem Direktbestand – also direkt gehaltenen Wertpapieren und Termingeldern – 21 Millionen Euro abgezogen wurden. Zudem wurden Geldmarktfonds im Wert von 290 Millionen Euro im Jahresverlauf vollständig verkauft.
Aktuell setzt sich das Portfolio zu 38 Prozent aus Investmentanteilen, zu 33 Prozent aus Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen sowie zu 24 Prozent aus Inhaberschuldverschreibungen zusammen. Die restlichen fünf Prozent entfallen auf Einlagen bei Kreditinstituten.
Nicht alle beitragspflichtigen Unternehmen zahlen
Im Pressetext zum Geschäftsbericht kritisiert der PSVaG, dass viele Arbeitgeber, die eigentlich beitragspflichtig sind, ihrer Meldepflicht nicht nachkommen.
Demnach startete der Verein 2024 einen umfassenden Datenabgleich mit Pensionskassen. Dabei wurden allein rund 1.000 neue Mitgliedschaften von Unternehmen identifiziert, die bisher keine Beiträge für ihre Betriebsrentezusagen gezahlt hatten.
„Die von den Pensionskassen im Rahmen eines Auskunftsersuchens übermittelten Daten zu deren circa 30.000 Trägerunternehmen werden derzeit mit dem PSVaG-Mitgliederbestand abgeglichen, um betroffene Arbeitgeber rückwirkend in die Melde- und Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung einzubeziehen“, berichtet der Verein.
Als Ergebnis des Abgleichs rechnet der Verein damit, dass auch künftig eine vierstellige Zahl an bislang nicht gemeldeten Unternehmen identifiziert werden kann, die aktuell noch keine Beiträge entrichten. Zum Jahresende 2024 waren 103.050 Arbeitgeber Mitglied im PSVaG – 1.200 mehr als im Jahr zuvor.
PSVaG beklagt mangelnde Einbindung in Insolvenzverfahren
Der PSVaG beobachtet darüber hinaus, dass seine Anliegen in Insolvenzverfahren bislang nicht immer ausreichend berücksichtigt werden – trotz seiner Bedeutung als einer der größten Gläubiger.
„Insbesondere Informationsdefizite im Vergleich zu anderen Gläubigern und eine verspätete oder unterbleibende Berücksichtigung bei der Vergabe von Gläubigerausschussmandaten erschweren eine optimale und faire Wahrnehmung der Interessen aller Gläubiger“, heißt es hierzu im Pressetext.
Um künftig besser in Insolvenzverfahren eingebunden zu werden, will der PSVaG seine Rolle aktiver kommunizieren und sich stärker mit Gerichten und Insolvenzverwaltern vernetzen. Ziel ist es unter anderem, sanierte Unternehmen wieder in die Verantwortung für ihre Betriebsrenten zu nehmen – und so die Solidargemeinschaft zu entlasten.