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Solvabilität: Bafin rügt Axa und setzt Kapitalaufschlag fest

17.5.2023 – Die Aufsichtsbehörde hat gegenüber der Axa Krankenversicherung einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapital-Anforderung festgesetzt. Grund sind Mängel in der Geschäftsorganisation, die bei einer Prüfung der IT-bezogenen Prozesse festgestellt wurden. Die Kölner müssen nun die Mängel fristgebunden beseitigen.

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Erstmals hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) wegen Mängel in der Geschäftsorganisation einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapital-Anforderung eines Versicherungs-Unternehmens festgesetzt. Getroffen hat es die Axa Krankenversicherung AG.

Die Aufsichtsbehörde teilte am Mittwochnachmittag in einer Bekanntmachung mit, der Grund für die Maßnahme sei ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne der §§ 23 ff. VAG.

Mängel sind fristgebunden zu beseitigen

Eine Prüfung der IT-bezogenen Geschäftsorganisation habe ergeben, dass die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben gewesen sei. Es wurde angeordnet, die Mängel fristgebunden zu beseitigen.

Der Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapital-Anforderung wurde laut der Mitteilung am 28. März festgesetzt. Die Anordnungen sind seit dem 4. Mai bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 319 VAG.

Instrument bei schwerwiegenden Mängeln

Die Behörde schreibt zum Hintergrund, dass sie bei Versicherungs-Unternehmen und Versicherungsgruppen, die gemäß Solvency II beaufsichtigt werden, einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapital-Anforderung festsetzen kann. Dieser werde dann aufgeschlagen, wenn Risiken, die sich aus Mängeln in der Geschäftsorganisation ergeben, nicht angemessen abgedeckt seien.

Versicherungs-Unternehmen müssten über eine Geschäftsorganisation verfügen, „die wirksam und ordnungsgemäß und der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen ist“. In Bezug auf die IT habe man diese Anforderung in einem Rundschreiben (VAIT) konkretisiert.

Das angemessene aufsichtliche Mittel

Wenn sich zeige, dass ein Unternehmen in der IT-Geschäftsorganisation schwerwiegende Mängel aufweise, sei ein Kapitalaufschlag das angemessene aufsichtliche Mittel, um diesen Risiken für den Zeitraum bis zur Mängelbeseitigung zu begegnen, so die Aufseher.

Man werde die Verwendung dieses Instruments auch künftig prüfen, wenn bei einem Versicherungs-Unternehmen oder einer Versicherungsgruppe erhebliche Abweichungen der Geschäftsorganisation von den gesetzlichen Vorgaben festgestellt würden, die nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden könnten.

Wechsel auf der Position des IT-Vorstands der Axa

Die Maßnahme der Bafin kommt für das gerügte Unternehmen zu Unzeiten, hat doch gerade die Signal Iduna Versicherungsgruppe bekannt gegeben, wer ihr neuer IT-Vorstand wird (Medienspiegel 16.5.2023).

Demnach wechselt Dr. Stefan Lemke (58), aktueller CIO der Axa und verantwortlich für das Vorstandsressort Informationstechnik und Digitalisierung der Kölner, zum 1. Januar zu den Dortmundern.

Defizite auch bei der Allianz entdeckt

In Bonn und Frankfurt am Main ist man offensichtlich derzeit recht umtriebig. Erst kürzlich hatten die Bafin-Kontrolleure die Allianz SE am Wickel (Medienspiegel 17.3.2023). Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche wurden zahlreiche Mängel in der IT und bei Prozessen des Versicherers festgestellt.

Ein Allianz-Sprecher bestätigte, dass die Aufseher Mängel entdeckt haben. Das Unternehmen gelobe Besserung. Weitere Konsequenzen – anders als jetzt bei der Axa – folgten wohl nicht.

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