Endet der Versicherungsschutz an der Türschwelle zur Kaffeeecke?

Versicherungen & Finanzen
Bild: Pixabay, CC0

22.2.2023 (€) - Eine Beschäftigte stürzte auf dem Weg zu einem in den Räumlichkeiten ihres Arbeitgebers befindlichen Getränkeautomaten. Als sie wegen ihrer schweren Verletzungen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen wollte, sah diese sich nicht in der Pflicht. Ein Gericht verschaffte Aufklärung.


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