Fehlerteufel im VersicherungsJournal

7.9.2009 – In dem Artikel „Tierische Probleme im Straßenverkehr“ aus der Freitagssausgabe (VersicherungsJournal 4.9.2009) war irrtümlicherweise die Fehlinformation enthalten, dass durch die eigene Katze verursachte Schäden nicht über die Privathaftpflicht-Versicherung gedeckt seien.

Verursacht die eigene Katze einen Schaden, ist dies anders als in dem Artikel „Tierische Probleme im Straßenverkehr“ über die Privathaftpflicht-Versicherung abgesichert.

Denn Katzen gelten genauso wie Meerschweinchen, Wellensittiche und Hamster als Kleintiere, die in der Privathaftpflichtpolice des Halters eingeschlossen sind. Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist für Katzenbesitzer folglich nicht erforderlich.

Anders sieht es bei Hunden und Pferden aus. Hier springt die private Haftpflichtpolice des Tierhalters nicht ein. Hunde- und Pferdehalter können dies aber mit einer Hunde- oder Pferde-Haftpflichtversicherung wie berichtet eine spezielle Absicherung absichern.

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