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Kurzmeldung

Immobilienteilverkauf in der Kritik

8.3.2023 – Für Unternehmen, die sich im Bereich Immobilienteilverkauf engagieren, könnte es eng werden. Immer mehr Organisationen melden an diesem Geschäftsfeld Kritik an. Gerade erst bezog die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) Stellung. Die Behörde rät von diesem Modell – oft eingesetzt, um die Bezüge im Alter aufzubessern – ab (VersicherungsJournal 3.3.2023).

Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. legte jetzt in einer Mitteilung nach. Sie weist insbesondere auf das „sehr hohe Nutzungsentgelt“ hin, das Verkäufer zahlen müssten, und das in der Regel höher als die Zinsen eines Darlehens sei. Könne der Kunde diesen Betrag nicht mehr aufbringen, könne das sogar zum Verlust der eigenen vier Wände führen.

„Die Hürden für den Verkauf des Hauses liegen hoch. Ein Kunde muss mehrere Monate das Nutzungsentgelt säumig sein. Danach greift unsere Härtefallregelung und unsere Stiftung Deutsche Hilfskasse springt ein und übernimmt das Nutzungsentgelt, während wir an einer Lösung mit dem Bewohner arbeiten“, so die Deutsche Teilkauf GmbH in einer Presseaussendung.

Zur Verbraucherinformation der Bafin erklärt das Unternehmen: „Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Wir haben schon 2020 Defizite am Markt in Sachen Transparenz, Sicherheit und Verbraucher-Freundlichkeit entdeckt und unser Produkt entsprechend gestaltet.“

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