Impfschaden oder übliche Nebenwirkung?

Versicherungen & Finanzen
Bild: Pixabay, CC0

22.6.2022 (€) - Wann eine Impfreaktion als Impfschaden gilt, hat das Baden-Württembergische Landessozialgericht entschieden.


Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, nutzen Sie bitte die Desktop-Version und loggen sich dort ein.
Diese Mobil-Version hat noch keine Login-Funktion.
Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt in der Desktop-Version registrieren.