Kein Rechtsschutz bei provozierter Kündigungsschutzklage

Versicherungen & Finanzen
Bild: Pixabay, CC0

13.11.2019 (€) - Seinen Arbeitgeber nötigen zu wollen, ist keine gute Idee. Sich anschließend auch noch mit seinem Versicherer anzulegen, ist auch nicht sehr schlau. Das belegt ein Urteil des Dresdener Oberlandesgerichts.


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