Sturmschaden: Kein Versicherungsschutz für Sonnenschirme?

Versicherungen & Finanzen
Bild: Pixabay CC0

19.5.2022 (€) - Das Freiburger Landgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Gegenstände, die sich auf einem Balkon befinden, im Rahmen einer Hausratversicherung gegen Sturmschäden versichert sind. Verhandelt wurde über eine spezielle Vertragsklausel.


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