Wenn der Rest mehr wert ist als gedacht

Versicherungen & Finanzen

3.3.2017 (€) - Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob ein Geschädigter zuerst ein Restwertangebot des gegnerischen Versicherers abwarten muss, ehe er sein bei einem Unfall beschädigtes Fahrzeug verkauft.


Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, nutzen Sie bitte die Desktop-Version und loggen sich dort ein.
Diese Mobil-Version hat noch keine Login-Funktion.
Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt in der Desktop-Version registrieren.