Im Zweifel für die Leserschaft

18.9.2013 – Ein Leser sieht sich durch einen ehemaligen Werbekunden des VersicherungsJournals getäuscht und kritisiert, dass dem Unternehmen durch die Schaltung einer Anzeige eine Werbeplattform geboten worden ist. Generell behält der Verlag es sich vor, Aufträge abzulehnen. Die Inhalte von Werbeaussagen können vom Verlag jedoch nicht in der Art und Weise geprüft werden, wie es ein Kaufinteressent, Warentester oder Wirtschaftsprüfer tun würde.

„Wir sind ein wenig enttäuscht, dass Ihr Journal (bis zum Assapp-Skandal aus unserer Sicht ein seriöses Unternehmen) der Firma Assapp eine Plattform geboten hat, die Assapp dazu genutzt hat, mit Ihrem guten Ruf Makler zu akquirieren und dann auf unseriöseste Art hinters Licht zu führen.“ Mit diesen Worten forderte uns ein Leser zu einer Stellungnahme auf.

Hintergrund ist die Insolvenz der Assapp AG, deren Software von zahlreichen Versicherungsmaklern eingesetzt worden. Seit einigen Tagen können die Vermittler nicht mehr auf ihre Daten zugreifen, die sie der Kunden- und Vertragsverwaltung des Unternehmens anvertraut hatten.

Bei dem genutzten Service handelte es sich um eine Cloud-Lösung, bei der die Daten in einem Rechenzentrum liegen und der Zugriff über das Internet erfolgt. Mehrere Betroffene berichteten auf der Internetseite des Versicherungsmaklers Tiado Hilmert, dass ihre Versuche, die Daten zu sichern, gescheitert waren.

Schuldige gesucht

Dass angesichts des Datenverlustes die Frage gestellt wird, wie man das Dilemma hätte verhindern können, ist berechtigt. Und es ist auch verständlich, nach der Verantwortung der Medien zu fragen.

Die Assapp AG hatte im VersicherungsJournal bis zum letzten Jahr Anzeigen und Bannerflächen gebucht.

Generell behält der Verlag es sich vor, Aufträge abzulehnen. Doch dafür war zum Zeitpunkt der Annahme bei diesem Unternehmen kein Anlass zu erkennen. Es werden allerdings nicht alle erdenklichen Aspekte geprüft, die für eine Geschäftsbeziehung der Leser des VersicherungsJournals mit den jeweiligen Inserenten von Belang sein könnten.

Und auch die Inhalte von Werbeaussagen können vom Verlag nicht in der Art und Weise geprüft werden, wie dies ein Kaufinteressent tun würde, um sich vor einem Fehlkauf zu schützen. Bei der Buchung wird im Übrigen nur eine bestimmte Werbefläche für einen bestimmten Zeitraum reserviert, die Werbeaussagen selbst sind dem Verlag zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch gar nicht bekannt. Das gilt nicht nur für Fachmedien wie das VersicherungsJournal, sondern ist branchenüblich.

WERBUNG

Eine Anzeige ist kein Gütesiegel

Wenn eine Werbebotschaft in einem unabhängigen Medium erscheint, kann man also daraus nicht ableiten, dass das werbende Unternehmen vertrauenswürdig ist oder das beworbene Produkt die versprochenen Eigenschaften tatsächlich aufweist.

Keine Anzeigenabteilung beschäftigt Warentester, Wirtschaftsprüfer, Detektive oder gar Staatsanwälte, um Werbeaussagen zu überprüfen. Das kann kein Verlag leisten und das verspricht auch niemand.

Selbst bei sorgfältiger Prüfung ließen sich unlautere Absichten eines Unternehmens im Vorfeld ohnehin kaum entlarven. Und Pleiten lassen sich ebenfalls schlecht vorhersehen, zumal eine Insolvenz nicht die Folge unseriöser Absichten sein muss.

Manche waren zu sorglos

Die Reaktionen mancher Versicherungsmakler nach dem Abschalten ihres Maklerverwaltungs-Programms zeigt auch, dass sich manche von ihnen offenbar allzu leicht von den beworbenen Vorzügen der Assapp-Dienstleistung überzeugen ließen, ohne die Tragweite der damit verbundenen Nachteile richtig zu bewerten.

Anscheinend hatten nicht alle Kunden dieses Anbieters dessen Geschäftsbedingungen und die Eignung der Lösung für die eigenen Bedürfnisse hinreichend geprüft. Außerdem hatte wohl nicht jeder einen Notfallplan erstellt für den Fall, dass das Rechenzentrum, dem die Kunden- und Vertragsdaten anvertraut wurden, nicht mehr verfügbar ist.

Dass heißt jedoch nicht, dass sich das VersicherungsJournal nicht umsichtig verhält. Ganz im Gegenteil: Der Verlag sieht sich in erster Linie den Leserinnen und Lesern gegenüber in der Pflicht.

Deshalb verzichten wir auf Anzeigenaufträge von Unternehmen, die für uns erkennbar unlauter werben. Dem Schutz der Leserschaft dient außerdem, dass beim VersicherungsJournal die Redaktion völlig unbeeinflusst vom Anzeigengeschäft arbeitet. Das ist leider nicht bei allen Medien selbstverständlich.

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