So häufig beschweren sich Verbraucher über ihren Vermittler
17.5.2023 Der Versicherungsombudsmann führt in seinem neusten Jahresbericht auch die Reklamationen auf, die letztes Jahr gegen Vertreter und Makler eingegangen sind. Die Anzahl der Eingaben liegen bei 444. Davon entfielen mehr als zwei Drittel auf die Gebäudeversicherung und ein gutes Zehntel auf die Lebensversicherung.
Beim Versicherungsombudsmann e.V. sind im vergangenen Jahr 444 Beschwerden gegen einen Versicherungsvermittler eingegangen. Die Zahl der Beanstandungen ist im Vergleich zum Vorjahr um etwa ein Drittel zurückgegangen.
Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), bezeichnete dies als „eine äußerst begrüßenswerte Entwicklung“. Dies „zeigt, dass unser Berufsstand fair, vertrauensvoll und kundenorientiert arbeitet“, so Heinz weiter.
444 Eingaben
Um die Beschwerdezahl einzuordnen: Die 444 Eingaben entsprechen einem Anteil von unter drei Prozent an den insgesamt eingegangenen Reklamationen, wie dem jüngst veröffentlichten Jahresbericht der Schlichtungsstelle zu entnehmen ist (VersicherungsJournal 16.5.2023).
Ende 2022 waren rund 190.700 Versicherungsvermittler im entsprechenden Register der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) verzeichnet (11.1.2023) Der Vertragsbestand betrug knapp 341.000.000.
Laut dem Bericht entfielen mehr als zwei Drittel Beanstandungen auf die Gebäudeversicherung und ein gutes Zehntel auf die Lebensversicherung. Insgesamt war jede vierte beendete Beanstandung nicht zulässig. Hauptgrund dafür: Es lag kein Zusammenhang mit der Vermittlung Versicherungsverträgen vor.
Verfahrensdauer von 29 Tagen
Angaben zur Verfahrensdauer hatte die Schlichtungsstelle bereits Anfang des Jahres in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht gemacht. Demnach war ein Verfahren bei einer zulässigen Reklamation nach 29 Tagen ab Beschwerdeeinlegung beendet. Bei den Unternehmensbeschwerden dauerte es 70 Tage (24.1.2023).
Generell zu beachten ist den Angaben zufolge, dass viele Beschwerden gegen Vertreter den Versicherungs-Unternehmen zugerechnet werden. Zudem sei die Beschwerdezahl gegen Vermittler „für eine detaillierte statistische Auswertung zu gering […]. Es fehlt insbesondere bei Teilmengen an einer hinreichenden Datengrundlage, um zuverlässige Aussagen treffen zu können“. Daher sollten Schlussfolgerungen nur mit der gebotenen Vorsicht gezogen werden.