Vermögensschaden-Haftpflicht für Vermittler: Summenanpassung kommt
17.5.2023 Mit der größten Erhöhung seit Einführung der Pflichtversicherung sei zu rechnen, heißt es beim AfW. Stimmt die EU-Kommission einem Vorschlag der Eiopa zu, klettert die gesetzliche Mindest-Versicherungssumme um rund 264.000 Euro auf künftig 1.564.610 EUR je Versicherungsfall.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) bereitet derzeit eine Anpassung der Pflichtversicherungs-Summen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) für Vermittler vor. Dies berichtet der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. in einer Pressemitteilung.
Die Konsultationsfrist sei Anfang Mai ausgelaufen. Bis Ende Juni werde nun die Eiopa der EU-Kommission einen Vorschlag unterbreiten. Dieser müsse angenommen und die Summen in einer delegierten Verordnung bekannt gegeben werden. Damit sei zu rechnen, heißt es beim Verband.
Mehr als das 1,5-fache der ursprünglichen Summe
Derzeit liegen die Mindest-Versicherungssummen nach AfW-Angaben bei 1.300.380 Euro für jeden einzelnen Schadensfall und 1.924.560 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres. Vorgesehen seien Anpassungen auf 1.564.610 Euro (plus 264.230 EUR) beziehungsweise 2.315.610 Euro (plus 391.050 Euro).
Im Falle einer Umsetzung sei dies die höchste Summenanpassung, die bisher im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Intervalle vorgenommen wurde. Die Pflichtversicherung ist 2007 in Kraft getreten (VersicherungsJournal 11.5.20207, 14.5.2007). Die gesetzliche Mindest-Versicherungssumme lag damals bei einer Million Euro je Schadenfall.
Reaktion des Marktes noch offen
Versicherungsvermittler und -berater mit bestehenden Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherungen werden wohl von einem möglichen Verwaltungsaufwand verschont, berichtet der Verband. Es zeichne sich ab, dass – wie bei den vorherigen Anpassungen – eine Globalerklärung vereinbart werde.
Mit dieser könnten die Versicherer bestätigen, dass die Verträge zum Stichtag die Mindest-Versicherungssummen aufweisen. Es bleibe allerdings abzuwarten, ob die Summenerhöhungen im Bestand beitragsneutral erfolgen oder nicht.
Diese Anpassungen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass unsere Mitglieder profitierten.
Franziska Geusen, AfW-Vorständin
Bislang weitgehend kostenfrei höhere Versicherungssummen
- Franziska Geusen (Bild: AfW)
Der AfW, der sich an den Konsultationen beteiligt hat, begrüßt den Schritt der Eiopa. „Diese regelmäßigen Anpassungen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass unsere Mitglieder weitestgehend kostenfrei von höheren Versicherungssummen profitierten – ohne einen großen Mehraufwand für jeden Einzelnen zu verursachen“, sagt Vorständin Franziska Geusen.
„Sollte auch diese Anpassung wieder beitragsneutral erfolgen, können die Versicherungsvermittler auf mehr als das 1,5-fache der Summe von 2007 zurückgreifen, bei im Schnitt gesunkenen Prämien“, so Geusen. Dennoch sollten sich Versicherungsvermittler und -berater grundsätzlich fragen, ob die Versicherungssumme im Ernstfall tatsächlich ausreiche.
Die Kriterien zur Beurteilung der individuell angezeigten, eigenen „Bedarfsdeckungssumme“ könnten vielschichtig sein. So sollten Versicherungsmakler neben der Art, Umfang und Zahl der Aufträge, der Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter insbesondere auch die konkret zu versichernden Risiken beim Kunden im Blick behalten.