Ohne Stornogefahr-Mitteilung keine Provisions-Rückforderung

Vertrieb & Marketing

1.2.2001 (€) - Läuft ein Versicherungsvertrag Gefahr, vom Kunden storniert zu werden, muss der Versicherer oder die Vertriebsgesellschaft zeitnah eine Stornogefahrmitteilung machen. Sonst hat sie schlechte Karten.

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