Von den Grenzen des elektronischen Rechtsverkehrs

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Bild: Pixabay CC0

19.3.2019 (€) - Wer glaubt, dass es im Zeitalter des elektronischen Schriftverkehrs ohne Weiteres möglich ist, gegen einen Bußgeldbescheid per E-Mail Einspruch einzulegen, irrt. Das belegt eine Entscheidung des Tübinger Landgerichts.

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