16.12.2013 – Schlimm, dass so eine Klage überhaupt zugelassen wird.
Der Anwalt verdient nichts dran, die Klinik wird auch auf ihrem Geld sitzen bleiben und für die Dame selbst macht es keinen Sinn, eine langfristige Arbeit anzunehmen, da sonst gleich die Forderungen kommen. Genauso perfide wie der spätere Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei einer Wiederherstellung der Zeugungsfähigkeit.
Eine selbstbestimmte Entscheidung hat nun mal Folgen, für die man nicht die Allgemeinheit belasten kann und sollte.
Carsten Krause
zum Artikel: „Streit um Kostenerstattung für Brustimplantate”.