28.7.2009 – Der Einwand, wonach die Neukunden benachteiligt würden, ist falsch. Die Neukunden bezahlen zum Beispiel keine neue EDV, keine neue Verwaltung, kein Erfahrungswissen, keinen neuen Außendienst, keinen Kapitalszins und Tilgung, und für keine sonstige vorhandene Infrastruktur.
Risikotechnisch stellen die Neukunden zumindest anfangs keine mathematisch erfassbare Gruppe in Bezug auf Beruf, Lebensgewohnheiten und damit verbundene Änderungen dar, um nur einige Punkte zu nennen.
Mit diesem Urteil hat sich das Gericht keinen Gefallen getan. Denkt man den Urteilstenor konsequent weiter, dann müssten die „Alten“ von den „Neuen“ auch einen Strukturausgleich bekommen.
Oder besser noch, all die Annehmlichkeiten verweigern, die zum neuen Tarif führten. Denn sollte sich die Allianz verrechnet haben, haften die „Alten“ und nicht die „Neuen“.
Raimund Frenzel
zum Artikel: „Allianz erringt juristischen Sieg im Aktimed-Streit”.