Auch in Hausrat können Bestandteile des Gebäudes versichert sein

14.2.2025 – Ein wichtiger Hinweis für alle Schadenabteilungen: „Der allgemeine Hausratsbegriff erfasse grundsätzlich nicht (sachenrechtliche) Bestandteile des Gebäudes. § 5 Ziffer 7 HR 2015 nehme sie daher auch – klarstellend – von der Deckung aus. Dieser Ausschluss werde lediglich zum Schutz von Mietern und Wohnungseigentümern durchbrochen“.

Also auch in der Hausratversicherung können Bestandteile des Gebäudes versichert sein.

Das auf dem Kopf stehende Haus ist (und alle Sachen, die herausfallen sind Hausrat) ein Märchen. Es ist immer wieder mühsam diesbezüglich mit Schadenabteilungen diskutieren zu müssen.

Diese Frage beschäftigte bei einem bekannten Hausratversicherer aus Bayern eine Vielzahl von Fachkräften und „Multiplikatoren”, bis der beschädigte Bodenbelag in der selbst bewohnten Eigentumswohnung schließlich doch bezahlt wurde.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Ist ein Outdoor-Brunnen Teil des Hausrats oder nicht?”.

WERBUNG
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen