Bedenkliche Vorgehensweise

10.8.2009 – Ich weiß gar nicht, was die Aufregung soll. Da erhalten Hausverwaltungen kostenlos die Berufshaftpflicht oder sogar eine „Bestandsprovision”, wenn sie bei einer Gesellschaft die Risiken eindecken .

Soll das anders sein, wenn das eine Agentur macht? Beide Praktiken sind in meinen Augen verfehlt. Schon deswegen, weil der Hausverwalter damit einen geldwerten Vorteil erhält, den er seinen Auftraggebern anzeigen müsste.

Macht er es nicht, könnte man an § 266 StGB (Untreue) denken. Dabei wäre weder der Versicherer noch die Agentur außen vor.

Eberhard Julius Rüdiger

info@versicherungsmakler-ruediger.de

zum Artikel: „Provisionsabgabe an den Hausverwalter?”.